Rechtliches / Vertragsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmer
Stand: 29.07.2026 · Ausschließlich B2B
Geltungsbereich – ausschließlich B2B
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge zwischen Cutora (Inh. Thomas Sagorsky, Landsberger Allee 139, 10369 Berlin, Deutschland; nachfolgend „Anbieter“) und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Auftraggeber“).
(2) Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden auf Grundlage dieser AGB nicht geschlossen.
(3) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Einbeziehung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
Individuelles Angebot und Rangfolge
(1) Art, Umfang, Formate, Termine, Vergütung, enthaltene Feedbackrunden und sonstige projektspezifische Bedingungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot beziehungsweise der individuellen Vereinbarung.
(2) Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Im Übrigen ergänzen diese AGB das jeweilige Angebot.
(3) Ein Hinweis oder Link auf diese AGB auf der Website dient nur der Information. Vertragsbestandteil werden die AGB nur, wenn sie dem Auftraggeber vor oder bei Vertragsschluss zur Verfügung gestellt und wirksam einbezogen werden.
Vertragsschluss
(1) Angebote des Anbieters sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot in Textform bestätigt und der Anbieter die Beauftragung bestätigt oder erkennbar mit der vereinbarten Leistung beginnt.
(3) Änderungen oder Ergänzungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer Bestätigung in Textform.
Leistungen und Leistungsumfang
(1) Der Anbieter erbringt Postproduktionsleistungen, insbesondere Videoschnitt, Color Grading, Audio- und Sound-Bearbeitung, Motion Graphics, VFX sowie verwandte digitale Leistungen.
(2) Geschuldet ist ausschließlich der im Angebot vereinbarte Leistungsumfang. Offene Projektdateien, Roh-Assets, Templates und nicht vereinbarte Zwischenstände sind nicht Bestandteil der Leistung.
(3) Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, insbesondere Reichweite, Umsatz, Conversion oder Plattform-Performance, ist nicht geschuldet.
Mitwirkung und Rechte des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Inhalte, Informationen, Freigaben und Zugänge rechtzeitig und in geeigneter Form bereit.
(2) Der Auftraggeber sichert zu, dass er die für die vereinbarte Bearbeitung erforderlichen Rechte an den bereitgestellten Inhalten besitzt und dass deren vertragsgemäße Nutzung keine Rechte Dritter verletzt.
(3) Der Auftraggeber stellt den Anbieter von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf einer vom Auftraggeber zu vertretenden Verletzung der vorstehenden Pflichten beruhen. Der Anbieter informiert den Auftraggeber über solche Ansprüche und ermöglicht ihm, sich angemessen an der Rechtsverteidigung zu beteiligen.
(4) Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen angemessen. Hierdurch entstehender zusätzlicher Aufwand wird nur nach vorheriger Abstimmung berechnet.
Kommunikation, Feedback und Freigaben
(1) Rechtlich relevante Erklärungen, Angebote und Rechnungen erfolgen per E-Mail oder in einer anderen vereinbarten Textform.
(2) Feedback wird über den vereinbarten Review-Kanal, in der Regel Frame.io, gebündelt übermittelt. Als eine Feedbackrunde gilt eine vollständig übermittelte, zusammengefasste Rückmeldung zum jeweiligen Stand.
(3) Freigaben und Änderungsaufträge müssen eindeutig sein. Zusatzleistungen werden erst nach Bestätigung des zusätzlichen Umfangs und der gegebenenfalls entstehenden Mehrkosten ausgeführt.
Bearbeitungszeiten und Lieferung
(1) Die Leistung wird remote erbracht und digital geliefert, zum Beispiel über Frame.io, Download-Link oder einen vereinbarten Cloud-Ordner.
(2) Termine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie im Angebot ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden und der Auftraggeber seine erforderlichen Mitwirkungspflichten rechtzeitig erfüllt.
(3) Teillieferungen sind zulässig, wenn sie für den Auftraggeber zumutbar und für den Projektablauf sinnvoll sind.
Änderungen und Zusatzleistungen
(1) Die im Preis enthaltenen Feedbackrunden und Leistungen ergeben sich aus dem Angebot.
(2) Zusätzliche Feedbackrunden, neue Formate, Konzeptwechsel, zusätzliche Versionen, deutlich erhöhter Materialumfang oder sonstige nachträgliche Erweiterungen können als Zusatzleistungen angeboten werden.
(3) Zusatzleistungen werden nur nach transparenter Mitteilung des zusätzlichen Umfangs und Bestätigung durch den Auftraggeber in Textform ausgeführt.
Vergütung und Zahlung
(1) Die Vergütung und ihre umsatzsteuerliche Behandlung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und der Rechnung. Soweit die Kleinunternehmerregelung angewendet wird, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
(2) Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung bei abnahmepflichtigen Leistungen nach Abnahme, andernfalls nach Projektabschluss beziehungsweise Lieferung. Rechnungen sind innerhalb von sieben Kalendertagen ab Zugang ohne Abzug fällig.
(3) Finale Dateien oder finale Download-Links können bis zum Zahlungseingang zurückgehalten werden, sofern dem Auftraggeber zuvor eine zumutbare Möglichkeit zur Prüfung und Abnahme bereitgestellt wurde.
Abnahme und Mängel
(1) Soweit die Leistung werkvertraglich abzunehmen ist, prüft der Auftraggeber die fertiggestellte Leistung innerhalb einer angemessenen, vom Anbieter gesetzten Frist und teilt konkrete Mängel in Textform mit.
(2) Eine Abnahmefiktion richtet sich ausschließlich nach den gesetzlichen Voraussetzungen des § 640 Abs. 2 BGB. Der Anbieter weist bei der Aufforderung zur Abnahme gesondert auf die Rechtsfolgen hin.
(3) Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Die gesetzlichen Mängelrechte bleiben unberührt.
Nutzungsrechte und Projektdateien
(1) Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber die für den im Angebot bestimmten Vertragszweck vereinbarten Nutzungsrechte an den finalen Endergebnissen.
(2) Art, Umfang, Gebiet, Dauer und Medien der Rechteeinräumung richten sich nach dem Angebot und dem jeweiligen Vertragszweck.
(3) Offene Projektdateien, Arbeitsdateien, Templates, Roh-Assets und nicht ausgewählte Zwischenstände werden nur herausgegeben, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde und Rechte Dritter dem nicht entgegenstehen.
Stock-Material und Drittinhalte
(1) Der Einsatz von Stock-Material, Musik, SFX, Footage, Schriften, Templates oder sonstigen Drittinhalten erfolgt nur im vereinbarten Umfang.
(2) Für Drittinhalte gelten die Lizenzbedingungen des jeweiligen Rechteinhabers. Der Auftraggeber erhält daran nur die im konkreten Projekt zulässigen Nutzungsrechte.
(3) Zusätzliche Lizenzkosten werden vor der Beschaffung transparent abgestimmt.
Datensicherung und Löschung
(1) Projektdateien und Exporte können zur Absicherung und für mögliche Nacharbeiten bis zu zwei Jahre nach Projektabschluss gespeichert werden, soweit keine kürzere Frist vereinbart ist oder gesetzliche Pflichten entgegenstehen.
(2) Ein Anspruch auf unbegrenzte Archivierung besteht nicht. Der Auftraggeber ist für die dauerhafte Sicherung der final gelieferten Dateien verantwortlich.
(3) Nach Ablauf der Speicherfrist können Projektdateien und Exporte gelöscht werden.
Referenzen und Portfolio
(1) Eine Nutzung von Projektnamen, Marken, Unternehmensbezeichnungen, Logos, Arbeitsergebnissen, Standbildern, Thumbnails, Videos oder Projektbeschreibungen zur Eigenwerbung des Anbieters erfolgt nur, wenn dies im individuellen Angebot ausdrücklich vereinbart oder nachträglich vom jeweils Berechtigten in Textform freigegeben wurde.
(2) Schweigen, die bloße Durchführung eines Projekts oder dessen öffentliche Veröffentlichung gelten nicht als Einwilligung in eine Referenznutzung.
(3) Die Freigabe muss den erlaubten Inhalt und den vorgesehenen Nutzungskanal hinreichend erkennen lassen. Rechte Dritter, Geheimhaltungsvereinbarungen, Veröffentlichungssperren und sonstige vertragliche Beschränkungen bleiben unberührt.
(4) Eine erteilte Freigabe kann aus wichtigem Grund mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Anbieter entfernt oder anonymisiert die betroffene Darstellung dann innerhalb einer angemessenen Frist.
Vertraulichkeit, Datenschutz und externe Dienste
(1) Die Parteien behandeln nicht öffentlich bekannte, als vertraulich gekennzeichnete oder ihrem Inhalt nach erkennbar vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich.
(2) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet und die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, schließen die Parteien vor Beginn der betreffenden Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
(3) Der Einsatz externer Dienste oder KI-gestützter Werkzeuge mit nicht veröffentlichten Kundeninhalten erfolgt nur, soweit dies vertraglich und datenschutzrechtlich zulässig ist. Vereinbarte Geheimhaltungs- und Sicherheitsvorgaben bleiben maßgeblich.
Projektpause und Kündigung
(1) Gerät ein Projekt durch ausbleibende Mitwirkung des Auftraggebers ins Stocken, kann der Anbieter die Bearbeitung nach vorherigem Hinweis pausieren. Ein späterer Wiederanlauf erfolgt nach verfügbarer Kapazität.
(2) Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Gesetzliche Kündigungsrechte, insbesondere § 648 BGB, bleiben unberührt.
(3) Bei Beendigung des Vertrags werden erbrachte Leistungen, nachweisbare Aufwendungen und weitere gesetzlich geschuldete Beträge unter Anrechnung ersparter Aufwendungen abgerechnet.
Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Übernahme einer Garantie, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie in allen weiteren Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Schlussbestimmungen
(1) Für den Vertrag gilt deutsches Recht.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Berlin.
(3) Für bereits geschlossene Verträge gilt die bei Vertragsschluss wirksam einbezogene Fassung dieser AGB. Änderungen gelten nur für zukünftige Verträge.
(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.